Wanderwege

Wandern in der wunderbaren, vielfältigen Landschaft der FrankenPfalz ist schon immer ein entspanntes und inspirierendes Naturerlebnis. Die Pflege und der Ausbau der Wanderwege ist daher ein grundlegendes Ziel, das von allen Gemeinden, gemeinsam mit vielen Ehrenamtlichen, ganz intensiv verfolgt wird.

Mit einem Wanderkarten-Set wurden im Jahr 2010 informative Flyer erstellt, die sowohl einen Gesamtüberblick als auch die Wanderwege der einzelnen Gemeinden attraktiv dokumentiert haben. Diese Kartensammlung wurde, rechtzeitig zu Beginn der Wandersaison 2022, durch das neue, attraktive Tourenheft Wandern Symbol Download selbstErstellt ersetzt, das 23 erlebenswerte Routen durch die FrankenPfalz detailliert beschreibt und eindrucksvoll vermittelt.

Waerthl Velden Andreaskirche  KOE RW16 Ossinger 12102018 2 HMeidenbauer  Obstlerrunde in Richtung Pinzigberg FotoK HSchmidBilder: Andreaskirche; Foto: W. Wärthl / Ossinger mit Aussichtsturm; Foto: H. Meidenbauer / Obstlerrunde; Foto: K.-H. Schmid

Das Tourenheft ist in den Tourist-Infos aller acht Gemeinden sowie auf Anfrage in der Zentrale der FrankenPfalz erhältlich. Alle Informationen - inklusive gpx-Tracks - zu den empfohlenen Wanderungen sind auch unter Freizeit&Tourismus/Wandern zu finden.

 

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Raus in die Natur - aber bitte mit Vernunft!

In unserer wunderschönen FrankenPfalz, die komplett im Naturpark Fränkische Schweiz – Frankenjura liegt, lädt die Landschaft zu zahlreichen Aktivitäten an der frischen Luft ein. Wir freuen uns, wenn sich unsere Bewohner und Besucher in der FrankenPfalz wohlfühlen und zahlreich unterwegs sind. Wir möchten allerdings auf ein paar Verhaltensregeln hinweisen und darum bitten, diese zum Wohle aller einzuhalten.

  • Bitte nur auf ausgewiesenen Flächen parken und übernachten.
  • Zum Schutz unserer wertvollen Tier- und Pflanzenwelt bitte auf ausgewiesenen Wegen bleiben.
  • Abfall bitte nach Hause oder bis zum nächsten Abfalleimer mitnehmen.
  • Wenn möglich, öffentliche Toiletten benutzen. Alle Standorte der „FrankenPfalz-Toiletten“ finden Sie hier. Wenn dies nicht möglich ist, Hinterlassenschaften vergraben.
  • Hunde bitte anleinen und nicht in Wiesen koten lassen. Sonst werden Wiesenbrüter und andere Wildtiere gestört. Im Winter finden Wildtiere wenig Nahrung und Störungen können kaum ausgeglichen werden. Kühen schadet verschmutztes Gras.
  • Vom 01.10. bis 31.03. gilt eine Winterschutzzeit für Fledermäuse. In dieser Zeit dürfen Höhlen nicht begangen werden (§39 (6) BNatSchG).
  • In Höhlen und im Wald ist kein Feuer gestattet. Sondergenehmigungen können in nur sehr seltenen Fällen ausgestellt werden.
  • Zeitlich vorgegebene Felssperrungen und Zonierungen von Kletterfelsen wegen Vogelbrut und Pflanzenschutz unbedingt beachten.
  • Einrichtungen, wie Sitzgelegenheiten, bitte pfleglich behandeln.

Somit bleibt uns nur noch viel Spaß im Freien und ein gutes Miteinander zu wünschen!