Zeitlich befristete Kletterverbote - Felssperrungen zum Vogelschutz

Ab dem 1. Januar, spätestens dem 1. Februar jeden Jahres, gelten im Frankenjura zum Vogelschutz für einen Teil der Kletterfelsen oder für bestimmte Wandteile zeitlich befristete Kletter- und Boulderverbote.

Bitte beachtet und respektiert diese Regeln unbedingt. Als KlettersportlerInnen tragt Ihr durch das Einhalten der Sperrungen maßgeblich zum Arterhalt von Uhu und Wanderfalke im Frankenjura bei. Achtet dafür auf die einschlägige Beschilderung und die Absperrbänder vor Ort. Kletterverbote zum Vogelschutz haben Verordnungscharakter und können entsprechend geahndet werden – es drohen hohe Geldstrafen.

Je nach Vogelart gelten verschiedene Sperrfristen. Außerdem gibt es unterschiedliche Zeiten bei Felsen mit fixem Sperrungszeitraum.

Um keine Brutplätze zu übersehen und das Klettern nicht unnötig einzuschränken, finden regelmäßig Vogelschutztreffen statt. Die Listen mit den betroffnen Felsen werden aktualisiert und die Brutplätze während der Brut immer wieder kontrolliert. Bleibt die Brut aus, werden die Beschilderungen und Absperrungen entfernt und der Fels wieder zum Klettern freigegeben.

Den aktuellen Stand findet Ihr auf der Homepage des IG Klettern Frankenjura, Fichtelgebirge und Bayerischer Wald e.V..

P1060671 WaerthlBild: Hinweisschild "Klettern verboten wegen Vogelbrut"; Foto: W. Wärthl

In der FrankenPfalz sind normalerweise folgende Wände betroffen:

  • Graischer Bleisteinwände, Betzenstein
  • Flemtalpilz, Auerbach/Oberes Pegnitztal
  • Flemtalwand, Auerbach/Oberes Pegnitztal
  • Flemtalwächter, Auerbach/Oberes Pegnitztal
  • Rabenfels, Auerbach/Krottenseer Forst
  • Roter Fels, Hartenstein/Unteres Pegnitztal
  • Steinberg, Königstein
  • Habichtfels, Hirschbach
  • Hirschbacher Wand, Hirschbach
  • Mittelbergwand, Hirschbach

Schön erklärt wird das Thema Felssperrungen im Youtube-Video „Worauf es beim Winterwandern im Naturpark Frankenjura ankommt – Rücksichtsvoll durch Bayern“.

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